Geflüchtete einstellen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Betriebe Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich den Einstieg in das Arbeitsleben ermöglichen und so Fachkräfte gewinnen können.

Bezeichnung Beschreibung Dauer Kosten für Unternehmen
Schnupperlehre

Die Schnupperlehre dient dazu, den Berufsalltag hautnah kennenzulernen und so herauszufinden, ob der Beruf gefällt.

Betriebe erhalten durch die Schnupperlehre die Chance, einen Eindruck von den Fähigkeiten der Schnupper-Lernenden zu erhalten.

ca. 1 Woche   keine
Praktikum

Ein Praktikum dient dazu, die Theorie in die Praxis umzusetzen. Im Vordergrund steht das Lernen, nicht das tägliche Verrichten der Arbeit.

Praktikantinnen und Praktikanten zu beschäftigen, bedeutet für ein Unternehmen zu Beginn eher einen Mehraufwand als eine Entlastung. 

1 – 4 Wochen, mehrere Monate 

Praktikumslohn
(zuzüglich Sozialversicherungsleistungen)

Berufliche Grundbildung (Lehre) In einer Lehre erwerben Lehrlinge die Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie zur Ausübung eines Berufs brauchen. In der Lehre wechseln sich theoretische und praktische Teile ab.   2 - 4 Jahre 
Lohn für Auszubildende
Festanstellung Eine Festanstellung ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem der oder die Arbeitnehmende einen Arbeitsvertrag unterschreibt und Vollzeit oder Teilzeit arbeitet.
unbefristet, befristet 

Lohnkosten nach gesetzlichen Vorgaben 
(inkl. Mindestlohn nach Gesamtarbeitsvertrag GAV)

Betrieben können Einarbeitungszuschüsse gewährt werden. Sie wenden sich bei Fragen an das Fachteam Integration der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF).