Für die Klientinnen und Klienten der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) ist es zu Beginn oft schwierig, eine Arbeit zu finden. Das liegt daran, dass ihre Sprachkenntnisse möglicherweise noch nicht ausreichen oder sie keine Arbeitserfahrungen haben. Die Beschäftigungsprogramme der DAF sollen ihnen dabei helfen, den Schweizer Arbeitsmarkt kennenzulernen. Durch die Teilnahme erhalten die Klientinnen und Klienten erste Einblicke in den Arbeitsmarkt und sammeln erste Arbeitserfahrungen.
Durchführung
Der Sachbereich Beschäftigung der DAF organisiert und koordiniert die Beschäftigungsprogramme. Es gibt DAF-interne Einsätze, wie z.B. das Einrichten oder Endreinigen von Kantonswohnungen. Externe Einsätze sind ebenfalls möglich. Dabei handelt es sich oft um gemeinnützige Arbeiten wie das Bekämpfen von Neophyten, das Instandsetzen von Wanderwegen oder die Mithilfe bei Anlässen.
Für die Klientinnen und Klienten ist die Teilnahme an 40 Halbtagen obligatorisch. Am Ende des Einsatzes erhalten sie ein Arbeitszeugnis.
Möchten Sie einen Beschäftigungseinsatz anbieten?
Es wird zwischen zwei Arten von Beschäftigungseinsätzen unterschieden.
- Gemeinnützige Einsätze: Sie dauern meist nur kurz. Die Klientinnen und Klienten erhalten für die Teilnahme ein Entgelt in Form einer Motivations- oder Integrationszulage.
- Arbeitseinsätze in der Landwirtschaft: Diese Einsätze dauern zwei bis vier Monate und sind meldepflichtig. Die Meldung beim Amt für Migration erfolgt durch die DAF.
In unseren Merkblättern informieren wir ausführlich über die Bedingungen zu den verschiedenen Einsätzen. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne weiter.