Die Asyl-Nothilfe umfasst die Mittel, die es für ein menschenwürdiges Dasein benötigt. Darunter fallen Nahrung, Kleidung, eine Unterbringung und medizinische Grundversorgung. Weitere Leistungen deckt die Asyl-Nothilfe nicht ab. Die Leistungen der Asyl-Nothilfe liegen deutlich tiefer als die Leistungen der Sozialhilfe. Damit soll für Personen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind und sich ohne Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz aufhalten, keinen Anreiz zum Verbleib geschaffen werden. Der Anspruch auf Asyl-Nothilfe ist zeitlich nicht befristet.
Unterbringung
Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) stellt den Asyl-Nothilfebeziehenden eine Unterkunft zur Verfügung. Dabei berücksichtigt sie geschlechtersensible Kriterien. So werden zum Beispiel alleinstehende Asyl-Nothilfebeziehende grundsätzlich geschlechtergetrennt untergebracht, alleinerziehende Mütter in Unterkünften nur für Frauen und Kinder, oder Familien in Individualunterkünften, um die Einheit der Familie zu wahren.
Die Unterkünfte sind nach einem einheitlichen, einfachen Standard eingerichtet und ausgestattet. Dazu gehören die notwendigen Möbel und Einrichtungsgegenstände, eine Grundausstattung an Küchenutensilien sowie Reinigungsutensilien, Abfallsäcke und Hygieneartikel.
Medizinische Grundversorgung
Asyl-Nothilfebeziehende sind im Hausarztmodell grundversichert. Die Nothilfe umfasst nur die medizinische Notversorgung. Für medizinisch indizierte Nichtpflichtleistungen ist vor der medizinischen Behandlung eine Kostengutsprache einzuholen. Das Gesuch um Kostengutsprache muss beim Bereich Asyl-Nothilfe der DAF eingereicht werden.
Asyl-Nothilfe-Betrag
Eine Einzelperson in der Asyl-Nothilfe erhält pro Tag CHF 10.00.