Die Asyl-Nothilfe umfasst die Mittel, die es für ein menschenwürdiges Dasein benötigt. Darunter fallen Nahrung, Kleidung, eine Unterbringung und medizinische Grundversorgung. Weitere Leistungen deckt die Asyl-Nothilfe nicht ab. Die Leistungen der Asyl-Nothilfe liegen deutlich tiefer als die Leistungen der Sozialhilfe. Damit soll für Personen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind und sich ohne Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz aufhalten, keinen Anreiz zum Verbleib geschaffen werden. Der Anspruch auf Asyl-Nothilfe ist zeitlich nicht befristet.