Integration: Darum geht's

Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich sollen sich bestmöglich sozial und beruflich in der Schweiz integrieren. Der Integrationsprozess richtet sich nach den Vorgaben und Wirkungszielen der Integrationsagenda Schweiz (IAS) und dem darauf basierenden Kantonalen Integrationsprogramm 2024-2027 (KIP 3). Die Integration umfasst Beratung und Erstinformation, Sprache, Frühe Förderung, Schule und Bildung, Beschäftigung und Arbeit sowie soziale Integration. Das oberste Ziel der Integration ist, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig sein müssen und eigenständig leben können. Die Investition in die Integration lohnt sich, da sie längerfristig hohe Folgekosten spart.

Ziele der IAS

100%  der Flüchtlinge haben nach drei Jahren Aufenthalt Grundkenntnisse einer hiesigen Landessprache. 
 80%  der Flüchtlingskinder, die im Alter von 0 - 4 Jahren in die Schweiz kamen, können sich bei Schuleintritt in einer hiesigen Landessprache verständigen. 
 66%  der 16- bis 25-jährigen Flüchtlinge befinden sich nach fünf Jahren Aufenthalt in einer beruflichen Grundbildung.
 50%  der erwachsenen Flüchtlinge sind nach sieben Jahren Aufenthalt beruflich integriert.
 100%  der Flüchtlinge sind vertraut mit den Lebensgewohnheiten und haben Kontakte zur hiesigen Bevölkerung.

Soll-Integrationsprozess

Der Integrationsprozess der IAS gibt den Weg der Integration vor:

  • Jugendliche und junge Erwachsene werden grundsätzlich auf die Berufsbildung vorbereitet.
  • Arbeitsfähige Erwachsene werden auf den Einstieg ins Arbeitsleben vorbereitet, z. B. über Qualifizierungsprogramme oder Arbeitseinsätze.
  • Bei Personen, die zum Zeitpunkt weder schulisch noch beruflich integriert werden können, steht die soziale Integration im Vordergrund. Der Austausch mit der einheimischen Bevölkerung wird aktiv unterstützt.

Die Integration ist für jede Person verbindlich und je nach persönlichen Voraussetzungen sehr individuell. 

Durchgehende Fallführung

Zentral und in der IAS formell verankert ist die durchgehende Fallführung. Sie beginnt mit der Einreise in den Kanton und endet zum Zeitpunkt, wenn sich die Person in einer Berufsbildung befindet oder in den Arbeitsmarkt integriert ist, spätestens jedoch nach sieben Jahren. Für die Fallführung ist der Sozialdienst der DAF zuständig.

Umsetzung der IAS im Kanton Luzern

Zur Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Luzern wurde durch die am Integrationsprozess beteiligten Dienststellen des Kantons Luzern sowie weitere Akteurinnen und Akteure ein Konzept erarbeitet. Beteiligt sind die kantonalen Dienststellen Soziales und Gesellschaft (DISG), Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF), Volksschulbildung (DVS), Berufs- und Weiterbildung (DBW), Amt für Migration (Amigra), Gesundheit und Sport (DIGE) sowie Vertretungen des Sozialversicherungszentrums WAS Wirtschaft Arbeit Soziales (WAS wira) und des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG).

Die Federführung bei der Umsetzung des kantonalen Konzeptes zur IAS liegt bei der DAF und der DISG.

Zuständig für die IAS

Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen

Fachressort Integration

Brünigstrasse 25

Postfach 2544

6002 Luzern

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Telefon
041 469 41 40

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