Die Abteilung Unterbringung besteht aus den Bereichen Mietwesen & Disposition, Nothilfe, Sicherheit & Logistik und Wohnbegleitung.
Die Mitarbeitenden des Bereichs Mietwesen und Disposition (MIDI) koordinieren die Unterbringung der Klientinnen und Klienten, die neu in den Kanton kommen sowie der Klientinnen und Klienten, die von einer kantonalen Kollektivunterkunft in eine Wohnung umziehen. Bei der Transferplanung stimmen sie sich ab mit der Abteilung Kollektivunterkünfte und dem Bereich Wohnbegleitung. Der Bereich MIDI ist zuständig dafür, dem Bedarf entsprechend Wohnraum anzumieten. Die Mitarbeitenden prüfen zudem bei Klientinnen und Klienten, die privat eine Wohnung mieten, ob die örtlichen Mietzinsrichtlinien eingehalten werden.
Die Mitarbeitenden der Wohnbegleitung betreuen die Bewohnerinnen und Bewohner in den Kantonswohnungen. Sie sind zuständig für den Transfer in die Wohnung. Nach dem Umzug besuchen die Wohnbegleitenden die Klientinnen und Klienten in den Wohnungen regelmässig und unterstützen sie bei Fragen rund um das Wohnen und Zusammenleben. Anliegen, die nicht das Wohnen betreffen, leiten sie an die zuständigen Stellen weiter. Die Mitarbeitenden der Wohnbegleitung stehen auch der Nachbarschaft und den lokalen Behörden bei Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Der Bereich Sicherheit & Logistik setzt sich zusammen aus dem Team Sicherheit & Prävention und dem Zentrallager.
Das Team Sicherheit & Prävention (TSP) ist ein mobiles Sicherheitselement der DAF. Das TSP ist am Abend und an den Wochenenden unterwegs und patroulliert rund um unsere Kollektivunterkünfte und Kantonswohnungen. Dabei prüft es, ob die Hausordnungen und die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Auch bei Gefahrensituationen können unsere Mitarbeitenden das TSP für Unterstützung anfordern.
Im Zentrallager wird alles aufbewahrt, was für die Einrichtung der Kantonswohnungen und Zentren benötigt wird.
Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen worden ist oder die einen Nichteintretensentscheid erhalten haben, müssen die Schweiz verlassen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe. Gemäss Bundesverfassung und Asylgesetz haben sie jedoch Anspruch auf Asyl-Nothilfe.
Der Bereich Nothilfe der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) ist zuständig für die Umsetzung der Asyl-Nothilfe im Kanton Luzern. Er stellt die Unterbringung, medizinische Grundversorgung und die Auszahlung des Nothilfebetrags sicher. Ausserdem bietet er Sprechstunden für die Nothilfebeziehenden an.