Die Abteilung Kollektivunterkünfte ist zuständig für den Betrieb der Kollektivunterkünfte bzw. Zentren. Sie setzt sich zusammen aus dem Bereich Durchgangs-, Aufenthalts- und Minimalzentren (DGZ/AZ/MZ), dem Bereich Gesundheitsdienst und dem Bereich Sachbearbeitung & Qualitätsmanagement. Weitere Informationen zu Durchgangs-, Aufenthalts- und Minimalzentren (DGZ/AZ/MZ) sind unter dem Link zu Kollektivunterkünfte zu finden.
Nach Ankunft im Kanton Luzern wohnen alle Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zunächst in einer kantonalen Kollektivunterkunft. Die Mitarbeitenden der Abteilung Kollektivunterkünfte betreuen die Klientinnen und Klienten in den Kollektivunterkünften, melden sie zu ersten Integrationsmassnahmen an und binden sie in Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten in der Unterkunft ein. Der Gesundheitsdienst stellt die medizinische Versorgung in den Kollektivunterkünften sicher und überweist die Klientinnen und Klienten bei Bedarf an weiterführende Stellen (beispielsweise an die Hausärztin oder den Hausarzt).
Um den geordneten Betrieb und das friedliche Zusammenleben in den Kollektivunterkünften sicherzustellen, gilt für alle Kollektivunterkünfte dieselbe Hausordnung: Broschüre Hausordnung im PDF (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Welche Kollektivunterkünfte die DAF aktuell an welchen Standorten betreibt, ist unter dem Link zu Kollektivunterkünfte ersichtlich.
Weitere Informationen zum Thema Wohnen und so auch zu den Kollektivunterkünften sind unter dem Link zum Thema Wohnen zu finden.