Asyl- und Flüchtlingswesen

Anerkannte Flüchtlinge / vorläufig aufgenommene Personen

Bund und Kantone wollen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen schneller in die Arbeitswelt integrieren. Dadurch soll die Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduziert werden. Hier setzt die Integrationsagenda Schweiz (IAS) an, die seit Mai 2020 in Kraft ist: Sie verfolgt konkrete Wirkungsziele und einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess. 

Ziele der IAS

  • Alle vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge haben nach drei Jahren Grundkenntnisse einer Landessprache.
  • 80 Prozent der Kinder können sich beim Schulbeginn in der lokalen Sprache verständigen.
  • Zwei Drittel aller vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge im Alter von 16-25 Jahren befinden sich fünf Jahre nach Einreise in einer beruflichen Grundbildung.
  • Die Hälfte aller erwachsenen vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge ist sieben Jahre nach Einreise in den Arbeitsmarkt integriert.
  • Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge sind sieben Jahre nach Einreise mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut und haben Kontakte zur Bevölkerung.

Umsetzungskonzept Kanton Luzern

Zur Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Luzern wurde durch die am Integrationsprozess beteiligten Dienststellen des Kantons Luzern ein Konzept erarbeitet. Beteiligt sind die Dienststellen Soziales und Gesellschaft (DISG), Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF), Volksschulbildung (DVS), Berufs- und Weiterbildung (DBW), Amt für Migration (Amigra), Gesundheit und Sport (DIGE) sowie Vertretungen des WAS Wirtschaft Arbeit Soziales (WAS wira), des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) und der Stadt Luzern.

Die Federführung bei der Umsetzung des kantonalen Konzeptes zur IAS liegt bei der DAF und der DISG.

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