Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) ist zuständig für den Betrieb der kantonalen Kollektivunterkünfte.
Es gibt folgende Typen von Kollektivunterkünften:
- Durchgangszentren (DGZ) (Erstankunftszentren), ab 120 Plätze, Betreuung rund um die Uhr (24/7)
- Aufenthaltszentren (AZ), 80-120 Plätze, Betreuung MO – FR von 07:00 - 22:00 Uhr und SA/SO von 08:00 – 17:00 Uhr
- Minimalzentren (MZ), 50-80 Plätze, Betreuung MO - FR zu Bürozeiten
Aussenstellen (AST) sind Erweiterungen von Kollektivunterkünften der obengenannten Typen.
In sehr angespannten Lagen in der Unterbringung kann es zudem vorkommen, dass die DAF temporäre Notunterkünfte (NUK) in Zivilschutzanlagen führen muss.
Welche Typen von Kollektivunterkünfte die DAF aktuell an welchen Standorten betreibt, ist hier ersichtlich.