Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) ist zuständig für den Betrieb der kantonalen Kollektivunterkünfte.
Hausordnung
Das Zusammenleben in einer Kollektivunterkunft verlangt von allen gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. Die Hausordnung bildet die Grundlage für das Zusammenleben in der Kollektivunterkunft. Alle Personen, die sich in der Kollektivunterkunft aufhalten, halten sich an dieselbe Hausordnung. Verstösse können Sanktionen zur Folge haben. Die Hausordnung wird als illustrierte Broschüre in einfacher Sprache den Bewohnerinnen und Bewohnern bei Eintritt ins Zentrum übergeben und erklärt.
Tagesstrukturen
Die Bewohnerinnen und Bewohner sind in den Betrieb der Kollektivunterkunft eingebunden. Sie helfen bei der Reinigung und bei Unterhaltsarbeiten mit. Ausserhalb der Kollektivunterkunft nehmen sie an Beschäftigungseinsätzen für das Gemeinwohl teil. Zudem besuchen sie erste Integrationsmassnahmen wie zum Beispiel Deutschkurse und Basisinformationskurse. Kinder und Jugendliche in den Kollektivunterkünften besuchen die Schulangebote Asyl der Dienststelle Volksschulbildung.
Unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete Minderjährige (MNA; von mineurs non accompagnés) erhalten aufgrund ihrer Verletzlichkeit eine besondere Unterbringung: Unter 14-Jährige leben grundsätzlich bei Pflegefamilien. Über 14-Jährige leben grundsätzlich in speziell für sie eingerichteten Wohneinheiten in Kollektivunterkünften, in denen sie enge Betreuung erhalten.
Sicherheit
In allen Kollektivunterkünften sind tagsüber Mitarbeitende der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) vor Ort und sorgen für den reibungslosen Betrieb. In einigen Kollektivunterkünften sind die Mitarbeitenden der DAF rund um die Uhr vor Ort. Als zusätzliche Unterstützung sorgt das Team Sicherheit & Prävention (TSP) der DAF abends und an den Wochenenden für die Sicherheit in und um die Zentren herum. Mitarbeitende des TSP patrouillieren regelmässig zwischen den Kollektivunterkünften, was dazu beiträgt, Präsenz zu zeigen und so Vorfällen vorzubeugen. Die Mitarbeitenden in den Kollektivunterkünften der DAF können das TSP bei Bedarf auch aktiv anfordern, um entsprechende Situationen zu deeskalieren.