Bei Massnahmen der beruflichen Integration ist vor allem der Aufenthaltsstatus der Person entscheidend:
Asylsuchende warten noch auf den Entscheid über ihr Bleiberecht. Bei ihnen ist daher nicht die berufliche Integration das Ziel, sondern der Erhalt der Rückkehrfähigkeit. Für sie besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen. So erhalten sie Einblick in die Bedingungen des hiesigen Arbeitsmarkts und können erste Arbeitserfahrungen sammeln. Grundsätzlich ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unmittelbar nach Einreise in den Kanton erlaubt, sie ist jedoch melde- und gebührenpflichtig (s.u. Erwerbstätigkeit).
Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen sind Personen mit einem Bleiberecht: Sie werden mit grösster Wahrscheinlichkeit dauerhaft in der Schweiz bleiben und zählen zu den inländischen Arbeitskräften. Bei ihnen ist deshalb die möglichst rasche wirtschaftliche Selbstständigkeit durch die Integration in den Arbeitsmarkt oberstes Ziel. Der Kanton verfolgt dabei die Strategie "Bildung vor Arbeit".
Integrationsagenda Schweiz (IAS)
Im Frühjahr 2019 verabschiedeten Bund und Kantone gemeinsam die Integrationsagenda Schweiz (IAS). Deren Ziel ist es, den Integrationsprozess von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen möglichst rasch nach der Einreise zu starten. Der Bund macht im Rahmen der IAS Vorgaben zu verschiedenen Wirkungszielen, die erreicht werden müssen und er gibt einen für alle verbindlichen Erstintegrationsprozess vor.
Gemeinsam mit den entscheidenden kantonalen Ämtern und den Gemeinden erarbeiteten die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) sowie die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) das kantonale Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Luzern.
Erwerbstätigkeit
Bei der Anstellung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bestehen gewisse Auflagen. Aufschluss darüber gibt das Faktenblatt Flüchtlinge einstellen - Informationen für Unternehmen. Dieses wurde vom Kanton Luzern, dem Gewerbeverband Luzern und der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz erstellt, um Unternehmen, die Flüchtlinge anstellen möchten, zu unterstützen.