Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen worden ist oder die einen Nichteintretensentscheid erhalten haben, müssen die Schweiz verlassen und haben deshalb auch keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe. Gemäss Bundesverfassung und Asylgesetz haben sie jedoch Anspruch auf Nothilfe.
Seit 1. Januar 2022 ist der Bereich Nothilfe der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) zuständig für die Umsetzung der Asylnothilfe im Kanton Luzern. Der Bereich stellt die Unterbringung, medizinische Grundversorgung und die Auszahlung des Nothilfebetrags sicher.