Nothilfe

Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen worden ist oder die einen Nichteintretensentscheid erhalten haben, müssen die Schweiz verlassen und haben deshalb auch keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe. Gemäss Bundesverfassung und Asylgesetz haben sie jedoch Anspruch auf Nothilfe. 

Seit 1. Januar 2022 ist der Bereich Nothilfe der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) zuständig für die Umsetzung der Asylnothilfe im Kanton Luzern. Der Bereich stellt die Unterbringung, medizinische Grundversorgung und die Auszahlung des Nothilfebetrags sicher.

Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)

Bereich Nothilfe

Brünigstrasse 25

Postfach 2544

6002 Luzern

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041 228 57 78

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