Unterbringung

Die Abteilung besteht aus den Bereichen Wohnbegleitung, Mietwesen & Disposition und Nothilfe.
 
Bei Ankunft im Kanton werden alle Personen zuerst einem Asylzentrum zugewiesen. Verantwortlich für den Betrieb der kantonalen Asylzentren ist die Abteilung Kollektivunterkünfte

Nach einer Mindestzeit im Zentrum können die Klientinnen und Klienten in Wohnungen umziehen, die der Kanton gemietet hat. Je nach Asylstatus können sie auch selber eine Wohnung mieten.

Der Bereich Mietwesen und Disposition koordiniert die Neuzuweisungen in die Zentren sowie den Transfer aus den Zentren in die Wohnungen. Die Mitarbeitenden prüfen zusätzlich, ob bei den privaten Mietverträgen die örtlichen Mietzinsrichtlinien eingehalten werden.

In den Kantonswohnungen werden die Klientinnen und Klienten von Mitarbeitenden des Bereichs Wohnbegleitung betreut.

Der Bereich Nothilfe ist verantwortlich für die Unterbringung von Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde und die verpflichtet sind, die Schweiz zu verlassen.