Die Abteilung besteht aus den Bereichen Zentren, Wohnbegleitung und Mietwesen & Disposition und ist zuständig für die Unterbringung der Klientinnen und Klienten.
Bei Ankunft im Kanton werden alle Personen zuerst einem Asylzentrum zugewiesen. Verantwortlich für den Betrieb der kantonalen Asylzentren ist der
Bereich Zentren.
Nach einer Mindestzeit im Zentrum können die Klientinnen und Klienten in Wohnungen umziehen, die der Kanton gemietet hat. Je nach Asylstatus können sie auch selber eine Wohnung mieten.
Der Bereich
Mietwesen und Disposition koordiniert die Neuzuweisungen in die Zentren sowie den Transfer aus den Zentren in die Wohnungen. Die Mitarbeitenden prüfen zusätzlich, ob bei den privaten Mietverträgen die örtlichen Mietzinsrichtlinien eingehalten werden.
In den Kantonswohnungen werden die Klientinnen und Klienten von Mitarbeitenden des Bereichs
Wohnbegleitung betreut.