Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) mietet Liegenschaften an, die sie ihren Klientinnen und Klienten als Wohnraum zuweist. Die Liegenschaften sind über das ganze Kantonsgebiet verteilt, wobei die DAF eine möglichst regelmässige Verteilung anstrebt. Entscheidend ist dabei, wo bei Bedarf finanzierbare Unterkünfte verfügbar sind.
Mitarbeitende der Wohnbegleitung betreuen die Bewohnerinnen und Bewohner in den von der DAF gemieteten Wohnungen. Sie besuchen diese regelmässig und prüfen unter anderem, ob die Hausordnung eingehalten wird. Sie unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner bei Fragen rund um das Wohnen und Zusammenleben. Anliegen, die nicht das Wohnen betreffen, leiten sie an die zuständigen Stellen weiter. Der Nachbarschaft und den lokalen Behörden stehen die Mitarbeitenden der Wohnbegleitung ebenfalls bei Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Die Wohnbegleitung endet, sobald die Klientinnen und Klienten eine eigene Wohnung mieten.