Asyl- und Flüchtlingswesen

Deutsch lernen

Personen mit Schutzstatus S, die bedürftig sind und Sozialhilfe beziehen, können einen Deutschkurs besuchen. Die Anmeldung zu Deutschkursen erfolgt über die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF). Personen, die nicht bedürftig sind (d.h. sie haben genug eigene finanziellen Mittel und beziehen keine Sozialhilfe), organisieren und bezahlen Deutschkurse selbstständig.

Anmeldung

Bevor sich Personen mit Status S anmelden, müssen sie einen Online-Einstufungstest durchführen. Das hilft dabei, die Personen zu geeigneten Deutschkurse anzumelden. Notieren Sie sich, auf welcher Stufe Sie den Test machen (1+2 oder 2+3 oder 4+6)  und was Ihr Testresultat ist. Sie müssen beides im Anmeldeformular angeben. Bitte Testresultate nicht an die Infoline Ukraine senden.

Hier geht's zum Einstufungstest: Einstufungstest

Hier geht's zur Anmeldung: Anmeldeformular

Anhand des Einstufungstest und Ihren verfügbaren Wochentagen und –zeiten im Anmeldeformular nimmt die DAF die Anmeldung vor.
Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Teilnahme am Deutschkurs. Bitte beachten Sie, dass für die Dauer des Deutschkurses keine Ferienabwesenheiten möglich sind. Wenn Sie 80% Kursanwesenheit erreichen, meldet die DAF Sie für einen Folgekurs an. Erreichen Sie die 80% Anwesenheit nicht, können Sie während zwei Monaten keinen weiteren Deutschkurs besuchen. 

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