Kollektivunterkünfte

Die Abteilung Kollektivunterkünfte ist zuständig für den Betrieb der kantonalen Asylzentren. Sie setzt sich zusammen aus den Bereichen Durchgangs-, Aufenthalts- und Minimalzentren (DGZ/AZ/MZ) und Temporärunterkünfte (TUK), dem Bereich Gesundheitsdienst und dem Bereich Sachbearbeitung/Qualitätsmanagement.

Die Mitarbeitenden betreuen die Klientinnen und Klienten während der Zentrums-Phase, melden sie zu ersten Integrationsmassnahmen an und binden sie in Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten im Zentrum ein. Der Gesundheitsdienst stellt die medizinische Versorgung in den Zentren sicher und überweist die Klientinnen und Klienten bei Bedarf an weiterführende Stellen (beispielsweise an den Hausarzt).

Um den geordneten Betrieb und das friedliche Zusammenleben im Zentrum sicherzustellen, gilt für alle kantonalen Asylzentren dieselbe Hausordnung.

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