Die Abteilung Kollektivunterkünfte ist zuständig für den Betrieb der kantonalen Asylzentren. Sie setzt sich zusammen aus den Bereichen Durchgangs-, Aufenthalts- und Minimalzentren (DGZ/AZ/MZ) und Temporärunterkünfte (TUK), dem Bereich Gesundheitsdienst und dem Bereich Sachbearbeitung/Qualitätsmanagement.
Zentrenstrategie
Wird eine Person dem Kanton Luzern zugewiesen, wohnt sie für die erste Zeit in einem Durchgangszentrum mit intensiver Betreuung (24/7). Unbegleitete Minderjährige (MNA; mineurs non accompagnés) sind aufgrund ihrer Verletzlichkeit in einem besonderen Zentrum untergebracht.
Die Zeit in einem Durchgangszentrum dient der ersten Orientierung und Eingewöhnung. Selbständige Personen werden in ein Minimalzentrum mit reduzierter Betreuung (MO-FR) transferiert.
Für alle Asylzentren gilt dieselbe Hausordnung. Sie wird den Bewohnerinnen und Bewohnern beim Eintritt in das Zentrum erklärt, ausserdem erhalten sie die Hausordnung als Broschüre in einfacher Sprache.
Lern- und Beschäftigungsangebote
Die Bewohnerinnen und Bewohner werden in den Betrieb des Zentrums eingebunden. Sie helfen im Zentrum bei Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten mit, ausserdem können sie ausserhalb der Zentren gemeinnützige Einsätze für die Bevölkerung in der Region leisten. Daneben besuchen sie Massnahmen zur Erstintegration wie Deutschkurse oder Informationsveranstaltungen zu alltäglichen Themen.
Kinder
Kinder und Jugendliche, die in den Zentren wohnen, besuchen die Schulangebote Asyl der Dienststelle Volksschulbildung.
Sicherheit
In den Durchgangszentren werden die Klientinnen und Klienten während 24/7 betreut, in den Minimalzentren von Montag bis Freitag. Abends und an den Wochenenden patrouilliert das Team Sicherheit & Prävention (TSP) zwischen den Zentren.
Durchgangszentren (DGZ)
Sonnenhof
Grosshof
Ebikon
St. Urban
Eichhof
Aufenthaltszentren (AZ)
Adligenswil
Meggen
Minimalzentren (MZ)
Buttisholz
Fischbach
Temporäre Asylunterkunft (TUK)
Buchrain
Nottwil
Sempach
Schüpfheim
Notunterkunft (NUK)
Dagmersellen
Schenkon
Utenberg