Wichtig
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie beim Sozialdienst oder beim Sozialdienst Schutzbedürftige vorbeikommen. So vermeiden Sie lange Wartezeiten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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Sozialdienst für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge
Der Sozialdienst ist zuständig für die Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, die ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen, sich weniger als zehn Jahre in der Schweiz aufhalten und die nicht in der Lage sind, ihre Existenz selbst zu sichern.
Der Sozialdienst stellt die Auszahlung der wirtschaftlichen Sozialhilfe sicher, führt Beratungsgespräche und kümmert sich zusammen mit dem Fachressort Integration um die berufliche, soziale und sprachliche Integration der Klientinnen und Klienten.
Sozialdienst Schutzbedürftige (für Personen mit Status S)
Schutzbedürftige Personen aus der Ukraine mit Status S wenden sich bei Fragen oder Anliegen an den Sozialdienst Schutzbedürftige.