Asylverfahren

Sobald eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch stellt, beginnt das nationale Asylverfahren. Für die Prüfung der Gesuche ist ausschliesslich das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig.

Seit dem 1. März 2019 ist das neue Asylverfahren in Kraft getreten, d.h. die meisten Verfahren werden innert 140 Tagen in einem Bundesasylzentrum abgeschlossen. Alle für das Verfahren verantwortliche Personen und Organisationen sind unter einem Dach vereint. Die Asylsuchenden werden nur noch auf die Kantone verteilt, wenn weitere Abklärungen nötig sind, durch die das Verfahren verlängert wird. Diese sogenannten erweiterten Verfahren sollen innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden.

 

Faktenblätter zur Neustrukturierung Asylwesen

 

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