Gemäss Asylgesetz vergütet der Bund den Kantonen die Kosten, die ihnen entstehen durch die Durchführung des Asylverfahrens, die Unterbringung und Unterstützung, die Sozial- und Nothilfekosten und administrativen Aufgaben.
Globalpauschale 1 für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene:
- Kosten Sozialhilfe (inkl. Unterbringung)
- Obligatorische Krankenpflegeversicherung
- Beitrag an die Betreuungskosten
Globalpauschale 2 für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge:
- Kosten Sozialhilfe
- Beitrag an die Betreuungs- und Verwaltungskosten
Einmalige Integrationspauschale für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene:
- Förderung der beruflichen Integration
- Sprachförderung
Nothilfe-Pauschale für Personen mit einem rechtskräftigen negativen Asyl- oder Nichteintretensentscheid:
- Dient der minimalen Existenzsicherung