Finanzierung des Asylwesens

Gemäss Asylgesetz vergütet der Bund den Kantonen die Kosten, die ihnen entstehen durch die Durchführung des Asylverfahrens, die Unterbringung und Unterstützung, die Sozial- und Nothilfekosten und administrativen Aufgaben.

Globalpauschale 1 für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene:

  • Kosten Sozialhilfe (inkl. Unterbringung)
  • Obligatorische Krankenpflegeversicherung
  • Beitrag an die Betreuungskosten

Globalpauschale 2 für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge:

  • Kosten Sozialhilfe
  • Beitrag an die Betreuungs- und Verwaltungskosten

Einmalige Integrationspauschale für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene:

  • Förderung der beruflichen Integration
  • Sprachförderung

Nothilfe-Pauschale für Personen mit einem rechtskräftigen negativen Asyl- oder Nichteintretensentscheid:

  • Dient der minimalen Existenzsicherung

Faktenblatt Staatssekretariat für Migration