Die Sozialhilfe setzt sich zusammen aus der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe. Je nach Status gelten unterschiedliche Regelungen.
Die wirtschaftliche Sozialhilfe umfasst den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) sowie die Unterbringung und medizinischen Versorgung. Mit dem GBL müssen die Verpflegung, und persönliche Ausgaben wie z.B. Kleidung, Telekommunikation oder ÖV-Tickets wie auch Ausgaben für Freizeitbeschäftigungen finanziert werden.
Die wirtschaftliche Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene beträgt bei einem 1-Personen-Haushalt 412.- Franken pro Monat.
Die persönliche Sozialhilfe für Asylsuchende besteht aus Information, Beratung und Betreuung. Ziel der persönlichen Sozialhilfe bei Asylsuchenden ist die Selbstständigkeit zu fördern und die Rückkehrfähigkeit zu erhalten.
Die wirtschaftliche Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge beträgt 997.- Franken pro Monat bei einem 1-Personen-Haushalt.
Die persönliche Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen besteht aus Information, Beratung und Betreuung, Triage an Fachstellen und behördliche Dienste, Vermittlung von Integrationsangeboten und - Massnahmen sowie Konflikt- und Krisenintervention. Ziel der persönlichen Sozialhilfe ist die Förderung der Integration.