Gesetzliche Grundlagen

Das erste Asylgesetz trat 1981 in Kraft und wurde seither mehrmals revidiert. Dieses Bundesgesetz definiert, wer als Flüchtling anerkannt und wem Asyl gewährt wird, wie sich das Asylverfahren gestaltet sowie verschiedene Aspekte des Aufenthalts von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersucht haben. Ebenfalls verbindlich für die Schweiz sind bei Fragen der Schutzgewährung und des Asylverfahrens die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen, die Kinderrechtskonvention und das Dublin-Assoziierungsabkommen.