Bildquelle: Staatssekretariat für Migration
Für aus der Schweiz weggewiesene Personen, bei denen sich der Wegweisungsvollzug als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat.