Menschen mussten und müssen ihre Heimat noch immer aus verschiedenen Gründen verlassen, z.B. aufgrund von Krieg oder Verfolgung, Naturkatastrophen oder weil die eigene Existenz nicht gesichert werden kann. Es besteht aber ein Unterschied zwischen denen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten und jenen, die «freiwillig» in ein anderes Land reisen.
Gemäss Genfer Flüchtlingskonvention gilt eine Person als Flüchtling, wenn sie sich «aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ausserhalb ihres Heimatlandes befindet und dessen Schutz nicht beanspruchen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht beanspruchen will; oder die sich als Staatenlose infolge solcher Ereignisse ausserhalb ihres Wohnsitzstaates befindet und dorthin nicht zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht zurückkehren will.» Ziel des Asylverfahrens ist es festzustellen, ob die Asylgründe einer Person glaubhaft sind und - falls dies zutrifft - ob die Flüchtlingseigenschaft gemäss Flüchtlingskonvention erfüllt ist.
Bei Flüchtlingen sind Staaten durch internationale Abkommen dazu verpflichtet, ihnen Schutz zu gewähren.