Ausbildung & Arbeit

Ukrainische Staatsangehörige mit dem Schutzstatus S haben die Möglichkeit, ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit (auch eine selbständige) auszuüben. Zum Schutz vor einer arbeitsmarktlichen Ausbeutung ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit meldepflichtig.

Im Kanton Luzern muss der zukünftige Arbeitgeber die Erwerbstätigkeit vor Stellenantritt beim Amt für Migration (AMIGRA) des Kantons Luzern melden

Auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM) finden Sie weitere wichtige Informationen über das Arbeiten in der Schweiz.  

Datenbank LUkraina - Vermittlung von Arbeitgebenden und Stellensuchenden

LUkraina - eine Gemeinschaft von Freiwilligen aus der Ukraine, die im Kanton Luzern leben, setzt sich ein für eine einfache Vermittlung zwischen Arbeitgebenden und Stellensuchenden. Mehr Informationen finden Sie hier. 

Obligatorische Massnahmen für die berufliche Integration

Personen mit Schutzstatus S, die Asylsozialhilfe beziehen, werden verpflichtet, an Massnahmen teilzunehmen, welche die berufliche Integration fördern. Zu diesen Massnahmen zählen Sprachkurse, Bewerbungskurse, Jobcoachings etc.

Integrationsangebot für schulisch leistungsstark Lernende

Die Angebote des Zentrums für Brückenangebote stehen auch Personen mit Status S offen. Zudem besteht die Möglichkeit, ein spezifisches Angebot für leistungsstarke Lernende zu besuchen. Das Merkblatt in Deutsch und Ukrainisch finden Sie hier.