Ukrainische Staatsangehörige mit dem Schutzstatus S haben die Möglichkeit, ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit (auch eine selbständige) auszuüben. Zum Schutz vor einer arbeitsmarktlichen Ausbeutung ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bewilligungspflichtig.
Im Kanton Luzern muss Arbeit durch das Amt für Migration (AMIGRA) bewilligt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Das Merkblatt des Staatssekretariats für Migration (SEM) gibt Ihnen zudem wichtige Informationen über das Arbeiten in der Schweiz.
Informationen für Unternehmen
Unternehmen, die daran interessiert sind, Personen mit Status S einzustellen, finden im Faktenblatt Erwerbstätigkeit bei Personen mit Status S für sie wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen und Ansprechstellen.
Obligatorische Massnahmen für die berufliche Integration
Personen mit Schutzstatus S, die Asylsozialhilfe beziehen, werden verpflichtet, an Massnahmen teilzunehmen, welche die berufliche Integration fördern. Zu diesen Massnahmen zählen Sprachkurse, Bewerbungskurse, Jobcoachings etc.
Integrationsangebot für schulisch leistungsstark Lernende
Die Angebote des Zentrums für Brückenangebote stehen auch Personen mit Status S offen. Zudem besteht die Möglichkeit, ein spezifisches Angebot für leistungsstarke Lernende zu besuchen. Das Merkblatt in Deutsch und Ukrainisch finden Sie hier.