Ukrainische Staatsangehörige mit dem Schutzstatus S haben die Möglichkeit, ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit (auch eine selbständige) auszuüben. Zum Schutz vor einer arbeitsmarktlichen Ausbeutung ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bewilligungspflichtig. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Informationen für Unternehmen
Unternehmen, die daran interessiert sind, Personen mit Status S einzustellen, finden im Faktenblatt Erwerbstätigkeit bei Personen mit Status S für sie wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen und Ansprechstellen.
Anmeldung zu unterstützenden Massnahmen für die berufliche Integration
Personen mit Status S können sich für unterstützende Massnahmen für die berufliche Integration wie zum Bespiel Bewerbungskurse, Jobcoachings oder die aktive Stellvermittlung anmelden. Nutzen Sie dazu das Online-Anmeldeformular.
Integrationsangebot für schulisch leistungsstark Lernende
Die Angebote des Zentrums für Brückenangebote stehen auch Personen mit Status S offen. Zudem besteht neu die Möglichkeit, ein spezifisches Angebot für leistungsstarke Lernende zu besuchen. Das Merkblatt in Deutsch und Ukrainisch finden Sie hier.