Heimtiere (Hunde und Katzen) aus der Ukraine müssen sämtliche Anforderungen für einen Import in den gemeinsamen Veterinärraum Schweiz-EU erfüllen.
Diese sind: 
    - Mindestalter 7 Monate 
- Kennzeichnung mit Mirkochip 
- Gültige Tollwutimpfung 
- Titrierung von Antikörpern 
- Bewilligung des BLV bei Einreise auf dem Luftweg 
- Veterinärbescheinigung und Besitzererklärung
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV  - Reisen mit Heimtieren.