Haustiere

Heimtiere (Hunde und Katzen) aus der Ukraine müssen sämtliche Anforderungen für einen Import in den gemeinsamen Veterinärraum Schweiz-EU erfüllen.

Diese sind:

  • Mindestalter 7 Monate
  • Kennzeichnung mit Mirkochip
  • Gültige Tollwutimpfung
  • Titrierung von Antikörpern
  • Bewilligung des BLV bei Einreise auf dem Luftweg
  • Veterinärbescheinigung und Besitzererklärung

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV  - Reise Check Hunde/Katzen