Heimtiere (Hunde und Katzen) aus der Ukraine müssen sämtliche Anforderungen für einen Import in den gemeinsamen Veterinärraum Schweiz-EU erfüllen.
Diese sind:
- Mindestalter 7 Monate
- Kennzeichnung mit Mirkochip
- Gültige Tollwutimpfung
- Titrierung von Antikörpern
- Bewilligung des BLV bei Einreise auf dem Luftweg
- Veterinärbescheinigung und Besitzererklärung
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV - Reise Check Hunde/Katzen