Haben die Personen ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt, werden sie für die erste Zeit in einem Bundesasylzentrum untergebracht. Nach der Kantonszuweisung ist die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen für die Unterbringung verantwortlich und stellt allen bedürftigen Personen eine Unterkunft zur Verfügung.
Haben die Personen kein Asylgesuch in der Schweiz gestellt, sind sie grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, eine Unterkunft zu suchen. Allenfalls kann über Private und NGOs, welche Unterkünfte vermitteln, eine Unterkunft gefunden werden.