Personen mit Schutzstatus S, die bedürftig sind und Sozialhilfe beziehen, müssen obligatorische Deutschkurse besuchen, um sich sozial und beruflich zu integrieren.
Personen, die nicht bedürftig sind und keine Sozialhilfe beziehen, organisieren und bezahlen Deutschkurse bei Bedarf selbstständig.