Spielgruppen
Kinder mit Status S dürfen die hiesigen Spielgruppen besuchen. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) übernimmt Beiträge an die Spielgruppen, sofern die Eltern der Kinder bei der DAF angemeldet sind und durch diese Sozialhilfe erhalten. Nicht bedürftige Personen kommen selbst für die Kosten auf.
Spielgruppen oder Gemeinden reichen bitte vorgängig einen Antrag bei der DAF ein. Bitte beachten Sie, dass keine Kosten rückwirkend übernommen werden.
Hier geht's zum Antragsformular: Antragsformular
Schule
Jedes Kind im schulpflichtigen Alter (5 bis 16-Jährige) hat unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus Recht auf Bildung an seinem Aufenthalts-/Wohnort.
Für Kinder von geflüchteten Familien, die direkt in den Kanton Luzern reisen, um bei Verwandten, Freunden oder anderen Gastgebern unterzukommen, ist die betreffende Schule/Gemeinde zuständig. Stellen Familien ein Asylgesuch und werden in einem kantonalen Asylzentrum untergebracht, dann ist für diese Kinder der Kanton (Dienststelle Volksschulbildung) zuständig und die Kinder werden vor Ort oder an Standorten der Schulangebote Asyl geschult: Schulangebote Asyl - Kanton Luzern
Weitere Informationen zur Schule und für Schulen finden Sie hier.
Ansprechpartner bei Fragen zur Schule ist die Dienststelle Volksschulbildung (Tel. 041 228 68 68, info.dvs@lu.ch).