Der Kanton Luzern weist den Schutzraum-Deckungsgrad pro Gemeinde aus. Stand Ende 2021 ist in zwölf Gemeinden der Deckungsgrad unter 100 Prozent. Es sind dies Altbüron, Emmen, Hergiswil, Luzern, Neuenkirch, Nottwil, Romoos, Schongau, Schötz, Schüpfheim, Sursee und Wauwil.
Da der Schutzplatzdeckungsgrad im Kanton Luzern 101% beträgt, kann das Schutzplatzdefizit in den betroffenen Gemeinden teilweise kompensiert werden.
Im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz heisst es dazu: «Die Gemeinden sorgen in Gebieten mit zu wenig Schutzplätzen dafür, dass eine genügende Anzahl ausgerüsteter öffentlicher Schutzräume vorhanden sind».
Die periodischen Schutzraumkontrollen sind in der Zuständigkeit der Gemeinden.
Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
Die provisorische Zuweisungsplanung, siehe Link:
Meinen Schutzraum online finden | Trouver mon abri en ligne | Trovare il mio rifugio online (schutzraumzuweisung.ch)
Weitere Informationen zu den Schutzräumen
Zuständige Stelle: Abteilung Zivilschutz, Bereich Infrastruktur, https://zivilschutz.lu.ch/Unsere_Abteilung/Infrastruktur
Wie wird die Bevölkerung gewarnt und alarmiert?
Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt.
Es wird empfohlen, die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.
Alertswiss AppStore
Alertswiss Google Play Store
Weitere Informationen zur Warnung und Alarmierung der Bevölkerung
Zuständige Stelle: Abteilung Zivilschutz, Bereich Infrastruktur, https://zivilschutz.lu.ch/Unsere_Abteilung/Infrastruktur